Der CO2 Preis ab 2027 wird in Deutschland an das EU-Recht (ETS-2) angepasst. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Integration des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in das EU-weite System ETS-2. Der Bundestag verabschiedete am 31. Januar 2025 ein entsprechendes Gesetz, um den Übergang zu regeln.
Bisher wurde der CO2-Preis für ein Jahr festgesetzt. Ab 2027 wird sich dies jedoch ändern, da die Anpassung an das EU-Recht neue Dynamiken im Emissionshandel mit sich bringt. Die CO2 Preise ab 2027 werden somit Teil eines größeren, europäischen Systems, was bedeutet, dass Unternehmen und Verbraucher mit neuen Herausforderungen und Chancen konfrontiert werden.
Was bedeutet dies für die Zukunft der CO2 Preise?
Die Anpassung an das EU-Recht wird erhebliche Auswirkungen auf die CO2 Preise ab 2027 haben. Unternehmen müssen sich auf die neuen Regeln einstellen, um ihre Emissionen effizient zu handhaben und die Kosten zu minimieren. Verbraucher sollten sich ebenfalls auf mögliche Preisänderungen einstellen, die durch die Integration in das EU-System entstehen könnten.
Dargestellt sind die bisherigen Effekte der CO2-Emissionskosten, inkl. der voraussichtlichen CO2-Festsetzung für 2026. Zu erwarten ist, dass ab 2027 zu wenige Zertifikate vorhanden sein werden, um den konstanten Preisanstieg fortzusetzen.
Wie hoch der Preis pro Tonne CO2 tatsächlich ab 2027 sein wird, ist derzeit nicht fundiert vorhersagbar. Besonders betroffen hiervon wird der Verkehr und der Energiesektor sein, durch die direkte Integrierung der CO2-Kosten in die Gesamtkosten. Politische Gegenreaktionen und Forderungen zur Schwächung des Anstieges liegen bereits von anderen EU-Ländern vor, wie beispielsweise Polen, und den betroffenen Lobbyverbänden.
CO2 Bepreisung ab 2027
Folgende Erwartungen und Prognosen liegen vor.
Dies würde zu folgenden Veränderungen führen:
Für Gas im Speziellen würde dies zu folgenden Anpassungen führen:
Welche der Prognosen und Schätzung der tatsächlichen Entwicklung der kommenden CO2 Preise ab 2027 entspricht, lässt sich nicht sagen. Ebenfalls sind weitere Änderungen an der Gesetzeslage nicht auszuschließen oder das mit entsprechenden politischen Gegenmaßnahmen die Auswirkungen abgemildert werden.